FAQ Aussteller

Alle Autoren und Verlage, die Romane der Belletristik für Erwachsene und junge Erwachsene veröffentlichen, dürfen sich anmelden, seien es selbst-verlegende, ungebundene, und gebundene Autoren. 

Möchtest Du Werbung für deinen Verlag machen, so kannst du das im Rahmen deines Standes/ Tisches, du als Autor solltest jedoch immer im Mittelpunkt stehen! Autorenduos werten wir ebenfalls als einen Autor, sofern sie ihren Stand als Duo buchen. Ebenso gilt die physische Person als Autor, d.h. alle Pseudonyme gelten als ein und dieselbe Person.

Autorenvereinigungen werden als Verlage behandelt. Sobald ein Autor präsentiert werden soll, der nicht physisch anwesend sein wird, muss ein Verlagsstand gebucht werden.