Die BuchPassion vom Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice übt, neben dem Hotel als Veranstaltungsort, als Veranstalter das Hausrecht durch ihre Mitarbeiter und/ oder durch Mitarbeiter des beauftragten Veranstaltungsortes aus.
 
  1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstaltungsablauf nicht gestört wird, insbesondere darf niemand gestört oder belästigt werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er aus Sicherheitsgründen Personen- und Taschenkontrollen durchführen kann. Ebenso können jederzeit auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verdachtsunabhängige Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden. Neben Kontrollen der Laderäume können auch von Personen mitgeführte Behältnisse und Taschen kontrolliert werden. Bei einer Verweigerung der Kontrollmaßnahme behält sich der Veranstalter das Recht der Verweisung vom Veranstaltungsgelände vor.

    Das Aufstellen von Ständen innerhalb des Veranstaltungs-Freigeländes sowie innerhalb der Räumlichkeiten ohne Mietvertrag bzw. ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice ist nicht gestattet. Das Mitführen von Gegenständen, die zu einer Störung der Veranstaltung oder einer Gefährdung von Personen führen kann, ist verboten. Insbesondere ist das Mitführen von Musikinstrumenten und mechanisch oder elektrisch betriebenen Lärminstrumenten untersagt.

  2. Für die Öffentlichkeit kann die Veranstaltung geschlossen werden, wenn ihre Funktionsfähigkeit gefährdet ist. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Eintrittsgeldern besteht in diesem Fall nicht. Für Schäden, die den Besuchern durch vertragswidriges Verhalten Dritter zugefügt werden, wird nicht gehaftet.

  3. Es wird darauf hingewiesen, dass das Veranstaltungsgelände aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sein kann.

  4. Auf die Fertigung von Fotografien, Film- und Videoaufnahmen durch den Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice oder Dritte zum Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen. Besucher oder sonstige Personen dürfen solche Fotografien und  Aufnahmen nicht verhindern, behindern oder erschweren. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird in solche Fotografien und Aufnahmen sowie deren Veröffentlichung eingewilligt.

  5. Rauchen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsorts ist nicht gestattet. 

  6. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist ohne schriftliche Genehmigung des Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice nicht gestattet. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass durch das mitgebrachte Tier keinerlei Belästigung oder Gefährdung anderer Personen oder Beschädigungen der Räumlichkeiten und Stände entsteht. Der Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice behält sich vor, den Halter des Tieres sowie das Tier selbst, trotz vorheriger Genehmigung, der Räumlichkeiten ohne Angabe von Gründen zu verweisen. Für Schäden, die den Besuchern durch die mitgebrachten Tiere, wird nicht gehaftet.

  7. Die Verwendung von Flugobjekten wie z.B. Drohnen ist in den Räumlichkeiten und im Freigelände verboten.

  8. Die Hausordnung des Veranstaltungsortes bzw. des Hotels ist ebenfalls voll umfänglich zu beachten.

  9. Der Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice bzw. seine Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Veranstaltungsortes können Personen bei Verstößen gegen diese Hausordnung vom Gelände des Veranstaltungsortes verweisen und vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausschließen. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
Besteman Verlags- und Veranstaltungsservice
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